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Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei Kastellaun Heilige Familie

Die Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie, die ein Zusammenschluss der ehemaligen Kirchengemeinden Beltheim, Buch, Dommershausen, Kastellaun, Laubach, Lingerhahn, Masterhausen, Mörsdorf, Sabershausen und Zilshausen-Petershausen ist, will dafür Sorge tragen, dass hier ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene gegeben ist.
Unser Schutzkonzept geht über den Schutz sexualisierter Gewalt hinaus und trägt damit zu einer Kultur der Achtsamkeit bei.
Mehr Achtsamkeit hilft, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche
und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in unserer Katholischen Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie zu gewährleisten.
Menschen, die zu uns kommen, sollen Wertschätzung, Annahme und Achtung erfahren und sich sicher fühlen. Als Pfarrei fühlen wir uns im Sinne des Evangeliums verantwortlich für das Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Sie alle mit unseren Möglichkeiten vor sexuellen Übergriffen und einer sexualisierten Atmosphäre zu schützen, ist uns ein dringendes Anliegen. Achtsamkeit ist dabei ein erster Schritt. Achtsam sein soll in diesem Zusammenhang weiter gehen als lediglich etwas wahrzunehmen. Es geht vom Bereich des Denkens in den Bereich des Bewusstseins und soll zum Tun, zur Haltung werden, die Verhalten be-stimmt.
Bei allen Veranstaltungen und in Gruppen trägt die Pfarrei Verantwortung für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen.
Mehr Achtsamkeit hilft, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche
und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in unserer Katholischen Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie zu gewährleisten.
Zur besseren Lesbarkeit wird im ganzen Text darauf verzichtet, jeweils die männliche und weibliche Sprachform oder „männlich/weiblich/divers“ anzugeben, gleichwohl sind immer alle Geschlechter gemeint.

Das Schutzkonzept wurde für die Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie erarbeitet und verfasst. Dieses institutionelle Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt wurde nach den Vorgaben der Fachstelle Prävention des Bistums Trier durch ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende der Katholischen Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie erarbeitet.
Berücksichtigt waren:

  • Pfarrgemeinderat
  • Messdiener / Jugend
  • Kommunionkinder / Firmlinge
  • Pastoralteam
  • Schutz- und hilfebedürftige Erwachsene


→ Die Verpflichtungen bei der Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts ergeben sich aus der Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Kirchliches Amtsblatt Nr. 145 v. 1. August 2021) und den dazu gehörigen diözesanen Ausführungsbestimmungen.
Weitere Grundlagen sind das Jugendschutz- und Bundeskinderschutzgesetz.
Der leitende Pfarrer trägt die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung des pfarrlichen Schutzkonzeptes. Es wird von allen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gelebt und weiterentwickelt.
Für die künftige Risiko- und Potentialanalyse dient ein Schema, das auch als Checkliste dienen kann für einzelne und bestimmte Situationen und Anlässe.
Das vorliegende Schutzkonzept besteht aus folgenden Teilen:

  1. einer Risiko- und Potentialanalyse, die Schutz- und Risikofaktoren benennt;
  2. Grundsätzen für die Auswahl und Entwicklung haupt-, neben-, und/oder ehrenamtlicher Mitarbeitender, ihrer Aus- und Fortbildung;
  3. einem Verhaltenskodex, zu dessen Beachtung sich alle in der Pfarrei haupt-, neben- und/oder ehrenamtlich Tätigen verpflichten sollen;
  4. einer Zusammenfassung der Beratungs- und Beschwerdewege, ihrer Bekanntmachung und des Umgangs mit Beschwerden;
  5. Dienstanweisungen und interne Regelungen;
  6. einer Zusammenfassung der zur Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Schutzkonzepts geplanten Maßnahmen;
  7. einem Interventionsplan und Überlegungen zur Nachsorge
  8. einer Schlussbemerkung, in der weitere Bestandteile des institutionellen Schutzkonzeptes aufgeführt sind.

Die folgende Checkliste ist als Raster grundlegend gedacht für unterschiedliche Situationen wie Freizeiten, Fahrten, usw.
ZIELGRUPPE:
Altersstruktur:
von bis
UMGANG MIT NÄHE UND DISTANZ
Gibt es klare Regeln für eine professionelle Beziehungsgestaltung? Welche?
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:
ÜBERNACHTUNGEN, BEFÖRDERUNGS-, WOHNSITUATIONEN
Finden Übernachtungen / Fahrten / Reisen / Wohnsituationen mit zu Betreuenden statt? Ja / Nein
Geschieht dies in der Einzelbetreuung? Ja / Nein
Gibt es hierfür Regeln, die überprüfbar sind?
Welche?
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:
UNTERSTÜTZUNG DER SELBSTPFLEGE / KÖRPERPFLEGE
Ist eine besondere körpernahe Aktivität notwendig, um die Kinder / Jugendlichen zu versorgen oder zu unterstützen?
Welche?
Geschieht dies in der Einzelbetreuung? Ja / Nein
Gibt es hierfür überprüfbare Regeln und Verfahren:
Zum Schutz der Privatheit der Kinder / Jugendlichen?
Welche?
Zur Wahrung der Grenzen der Mitarbeitenden und Kinder / Jugendlichen?
Welche?
Zum Umgang mit herausforderndem Verhalten?
Welche?
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:
RÄUMLICHE GEGEBENHEITEN
- innen -
Gibt es abgelegene, uneinsehbare Bereiche (auch Keller und Dachböden)? Ja / Nein
Welche?
Gibt es bewusste Rückzugsräume? Ja / Nein
Welche?
Wie werden diese genutzt?
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:
- außen -
Gibt es Bereiche auf dem Grundstück, die sehr schwer einsehbar sind? Ja / Nein
Welche?
Ist das Grundstück von außen einsehbar?
Wie?
Ist das Grundstück unproblematisch betretbar?
Wie?
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:
Wer hat besonderen (regelmäßigen) Zutritt zur Einrichtung und kann sich unbeaufsichtigt aufhalten?
Mögliche Personengruppen (z. B. Handwerker, externe Hausmeister, Reinigungskräfte, Nachbarn, externe Pädagogen und Fachkräfte)
Wer kann sich in der Einrichtung unbeaufsichtigt aufhalten?
Sind die Personen in der Einrichtung persönlich bekannt? Ja / Nein
Sind es regelmäßige Aufenthalte? Ja / Nein
Werden die Besucher namentlich erfasst und die Aufenthaltszeiträume dokumentiert? Ja / Nein
Welche Risiken könnten daraus entstehen?
Maßnahmen zur Abwendung:


Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/risiko-und-potentialanalyse/

AUS- UND FORTBILDUNG
In der Katholischen Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie engagieren sich unterschiedliche Menschen auf verschiedene Art und Weise in Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.
Alle, denen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene anvertraut werden, tragen eine sehr hohe Verantwortung. Haupt- und ehrenamtliche Entscheidungsträger/-innen verantworten, welchen Menschen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene anvertraut werden.
Für alle Hauptamtlichen1 in der Seelsorge sind die Dienstvorgesetzten zuständig, was die Auswahl, die Schulung, die Einhaltung von Richtlinien, das Einüben des Verhaltenskodex und Fortbildungen angeht.
Bei der Auswahl der Ehrenamtlichen achten die Verantwortlichen darauf, dass nur solche Personen angesprochen werden, denen eine pädagogische Befähigung zugetraut wird.
Im Bewerbungs- oder Erstgespräch machen wir deutlich, dass die Pfarrei Kastellaun hinsichtlich sexualisierter Gewalt sensibilisiert ist und Prävention selbstverständlicher Bestandteil des Gemeindelebens ist.
Wir nutzen den Verhaltenskodex als Grundlage, über unser Präventionsan-liegen und die Präventionsmaßnahmen ins Gespräch zu kommen.
Wir skizzieren das Schutzkonzept der Pfarrei und erfragen auch die Position der Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Pfarrei mitarbeiten wollen.

Die Vorlagepflicht gilt nicht nur für hauptamtlich Beschäftigte bzw. Honorarkräfte, sondern auch für ehrenamtlich Tätige2, die regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder begleiten. Die Verpflichtung zur Vorlage eines EFZ besteht ab der Vollendung des 14. Lebensjahres, mit der Strafmündigkeit des/der Minderjährigen.
Wenn wir haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen zur Abgabe eines EFZ schriftlich aufgefordert haben, teilen wir dies dem Kirchlichen Notariat auf dem zutreffenden Formular mit.
Das Kirchliche Notariat wird den Eingang bzw. Nichteingang des jeweiligen EFZ entsprechend dem auf der eingereichten Liste vorgegebenen Rückmeldedatum schriftlich bestätigen.
→ Hauptamtliche Mitarbeitende müssen den Verhaltenskodex unterzeichnen
→ Ehrenamtliche Mitarbeitende unterzeichnen die (Selbst-) Verpflichtungserklärung und Selbstauskunft (Formular siehe Anlage)

Wir streben an, dass Jugendliche nur dann pädagogische Verantwortung über nehmen, wenn sie die Schulungen zur Jugendleiter/in-Card (Juleica) absolviert haben.
Verantwortliche für verschiedene Bereiche in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung verpflichten sich, den Ehrenamtlichen in an-gemessenen Abständen den Verhaltenskodex in Erinnerung zu rufen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten.
Wir sorgen dafür, dass jeder in der Pfarrei das Schutzkonzept kennt und seine Grundlagen versteht. Wir organisieren Schulungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, mit dem Ziel, diese zu sensibilisieren und Hand-lungskompetenz im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zu vermitteln.
Die Leitungsverantwortlichen sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden an entsprechenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen.
Wer Leitungsverantwortung trägt, ist zur Teilnahme an dem auf Bistumsebene angebotenen Leitungsmodul verpflichtet.
Schulungen können über die Fachstelle Prävention gegen sexualisierte
Gewalt des Bistums Trier koordiniert werden
→ www.praevention.bistumtrier.de/ueber-uns/fachstellepraevention
Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/1-personalauswahl-und-entwicklung/

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1 Für Beschäftigte im kirchlichen Dienst entfalten Regelungen dieses Schutzkonzeptes soweit sie als arbeitsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 der Bistums-KODA-Ordnung zu qualifizieren sind, dann rechtliche Wirkung, wenn die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellen Miss-brauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und zur Rahmordnung-Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Er-wachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von der Bistums-KODA beschlossen worden sind und die Inhalte des Schutzkonzeptes mit diesen Regelungen übereinstimmen.
Außerdem weisen wir auch auf die Rahmenordnung zur Prävention im Bis-tum Trier und die damit verbundenen Verpflichtungen hin:
→ Teilnahme an einer Präventionsschulung
→ Vorlage erweitertes Führungszeugnis (EFZ) bei Haupt- und Ehrenamtli-chen
Weitere Informationen und Unterstützung unter: www.praevention.bistum-trier.de/ueber-uns/kirchliches-notariat/kontakt-zu-uns

 

2 Im Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun-deskinderschutzgesetz - BKiSchG) hat der Gesetzgeber nochmals die Pflicht bekräftigt und konkretisiert, dass im Bereich der Jugendhilfe die regelmäßige Vorlage eines EFZ gefordert ist:
„§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen: (1) Die Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184i, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Ab-satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen" (§72a SGB VIII).

GRUNDLAGEN
Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes und hat von daher schon seine natürliche und unveräußerliche Würde.
Jede und jeder hat ein Recht auf körperliche, geistige und geistliche Selbstbestimmung.
Deshalb respektieren wir einander und begegnen uns auf Augenhöhe.
Wir nehmen ernst, wenn uns jemand etwas sagt, und gehen angemessen darauf ein.
Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun, was sie/er nicht tun möchte. Seelsorge und Gemeindearbeit sind unvereinbar mit körperlicher, verbaler, psychischer oder jeder anderen Form von Gewalt.3
Wir nehmen die Grenzen der anderen wahr und gehen aufmerksam und achtsam miteinander um.
Wir sind auch sensibel für die eigenen Grenzen. Wir achten sie und benennen sie - und sind so auch Vorbilder für alle, die zu uns kommen.
Wir sprechen Grenzverletzungen offen und konstruktiv an und ermutigen alle dazu, dies zu tun, damit es kein Verschweigen und Übergehen gibt.
In unserer Pfarrei - d.h. in unseren Räumlichkeiten und bei unseren Veranstaltungen, Projekten und Unternehmungen - sollen sich alle sicher fühlen und auch sicher sein.
Wir sind uns bewusst, dass wir bei Veranstaltungen in privaten Räumen - z. B. in Gruppen der Erstkommunion-/Firmkatechese, bei Hauskreisen - nicht alles sichern können und nicht alles unter Kontrolle haben. Wir müssen entscheiden, unter welchen Umständen wir was wollen - und ggf. verantworten können.
Wir laden z. B. Katechetinnen/Katecheten und Leiter oder Leiterinnen von Kreisen auf jeden Fall zu klärenden Gesprächen ein.
Wir übernehmen grundsätzlich Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene bei uns sicher sind.

Wir werden uns in regelmäßigen Abständen immer wieder neu damit auseinandersetzen und hinterfragen unser Verhalten kritisch, damit das auf Dauer so bleibt.


GESTALTUNG VON NÄHE UND DISTANZ
Jeder Mensch hat ein individuelles Empfinden von Nähe und Distanz. Wir nehmen die persönlichen Grenzen eines Menschen ernst und achten sie.
Wie viel Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und Jugendlichen bzw. die schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen selbst. Dabei hat der Wunsch nach Distanz für uns unbeding-ten Vorrang! Nein bedeutet Nein! Dafür sorgen wir als Verantwortliche! Wir garantieren das und haften dafür.4
Wir gestalten die Beziehungen in unserer pädagogischen, katechetischen und seelsorglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen so, dass sie dem jeweiligen Auftrag und unse-rer diesbezüglichen Rolle entsprechen und stimmig sind.
Wenn Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene unangemessen viel Nähe zu uns suchen, nehmen wir dies aufmerksam wahr.
Wir weisen aber auch freundlich auf unsere eigenen Grenzen und auf eine sinnvolle Distanz hin.
Wir sind uns bewusst, dass es emotionale Abhängigkeiten geben kann.
Aber herausgehobene, besondere Freundschaften, Beziehungen oder intime Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen darf es nicht geben.


GRENZEN ACHTENDE VORGABEN FÜR KÖRPERKONTAKT
Grundlegend für unseren Umgang miteinander ist, dass wir Grenzen achten und sensibel mit den Fragen von Nähe und Distanz umgehen. Jedes Handeln spiegelt diese Haltung von Achtsamkeit wider.

Wenn Berührungen pädagogisch oder aus anderen Gründen (z.B. bei Spielen, beim Basteln etc.) nötig sind, werden diese vorher geklärt und die Einwilligung dazu eingeholt. Der Wille der Schutzperson wird ausnahmslos akzeptiert! Die Einwilligung ist Voraussetzung für das weitere Handeln.
Ausnahme ist ein Eingreifen in Gefahr zum Schutz der Person oder Dritter.


BEACHTUNG DER RECHTE VON KINDERN, JUGENDLICHEN, SCHUTZ- ODER HILFEBEDÜRFTIGEN
Bei der Arbeit mit anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen respektieren wir deren Rechte. Im Besonderen gilt dies bei allen Maßnahmen für das Recht auf Intimsphäre.
Zu den heiklen Situationen gehören Veranstaltungen mit Kleiderwechsel (z.B. Schwimmbadbesuch, bestimmte Sportveranstaltungen etc.), Besuch von Sanitäranlagen, Übernachtungen, medizinischen Erstbehandlungen u.v.m.
Vor und bei Bedarf während unserer Maßnahmen besprechen wir im Team (wenn es angemessen und pädagogisch sinnvoll ist auch mit den Teilnehmenden) sinnvolle Regelungen, die die Intimsphäre aller Beteiligten schützen. Dies gilt im Umgang zwischen Betreuenden und Teilnehmenden und auch der Teilnehmenden untereinander.
Wir schützen uns anvertraute Menschen auch bei vertraulichen Gesprächen. Wir schätzen das Vertrauen wert, dass sie uns entgegenbringen, und gehen mit dem Gesprächsinhalt vertraulich um. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene haben das Recht, Raum und Situation mitzu-bestimmen, in der ein vertrauliches Gespräch geführt wird.
Wir klären Kinder und Jugendliche über Ihre Rechte auf und setzen uns aktiv für deren Umsetzung ein. Das machen wir, indem wir die Rechte in unseren Veranstaltungen thematisieren. In unseren Räumen hängen wir altersgerechte Infoplakate aus.
Rollenschwierigkeiten und Rollenkonflikte aller Art - z. B. auch bei familiären Bindungen - sprechen wir offen an.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Bistums Trier (https://grenzenzeigen.de)
(Beispiel: https://www.donbosco-medien.de/wir-haben-rechte/t-1/2609 – Kinderrechte im Allgemeinen)

PÄDAGOGISCHE INTERVENTIONEN
Alle Tätigkeiten im Auftrag der Pfarrei werden Grenzen achtend gestaltet. Im Mittelpunkt stehen das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Men-schen. Alle Tätigkeiten - auch pädagogische Interventionen - sind unvereinbar mit jeder Form von Gewalt, sei es in körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Form.
Bei unserer Arbeit kommt es zu Situationen, in denen wir aus pädagogischen Gründen oder zum Schutz anderer intervenieren müssen. Dabei sind wir uns bewusst, dass Kinder und Jugendliche, sowie Schutz- und Hilfebedürftige sich von pädagogischen Interventionen unter Druck gesetzt fühlen können.
Darum gestalten wir unser Eingreifen fair, transparent, altersgemäß und dem Ziel angemessen; es gibt keinerlei Form von Bloßstellung, Erniedrigung oder Bedrohung.
Wir machen unsere Beweggründe transparent und begründen unser Handeln. In Konfliktfällen hören wir beide Seiten und ziehen ggf. eine dritte Person hinzu. Eventuelle Sanktionen werden in der Regel im Team abgesprochen, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Wir sprechen ggf. mit den Personensorgeberechtigten.


SPRACHE UND WORTWAHL
Wir gestalten alle Angebote der Pfarrei so, dass sie frei sind von demütigendem, diskriminierendem, gewalttätigem oder übergriffigem Verhalten. Dies betrifft auch die Art, wie wir miteinander umgehen und miteinander reden. Wir sprechen in Form und Sprache achtsam, wertschätzend und altersgerecht miteinander. Niemand wird abfällig oder herabwürdigend angesprochen, beleidigt oder diskriminiert.
In besonderem Maße achten wir darauf, dass keine sexualisierte, vulgäre und pornografische Sprache verwendet wird.
Wo dies nicht beachtet wird, sorgen wir dafür, dass diskriminierendes, gewalttätiges oder übergriffiges Verhalten - auch in der Sprache - sofort beendet wird! Durch eine pädagogische Unterstützung von Schutzbedürftigen tragen wir zu einem reflektierten Umgang sowie zu Achtsamkeit bei, die eine angemessene Sprache und das entsprechende Verhalten in den Fokus rückt.

UMGANG MIT UND NUTZUNG VON MEDIEN UND SOZIALEN NETZWERKEN
Wir wissen und akzeptieren, dass neue Medien, soziale Netzwerke, Messenger Dienste und die entsprechenden elektronischen Geräte Teil der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachse-nen sind.
Wenn wir diese Medien für und in unserer Arbeit nutzen, dann tun wir dies ausschließlich zum Wohl aller. Wir stellen uns jeder missbräuchlichen Nutzung entgegen.
Bei der Auswahl von Medien (z.B. Filmen, Fotos etc.) achten wir darauf, dass diese altersgemäß, pädagogisch sinnvoll und frei von menschenverachtenden Inhalten sind.
Wir informieren Kinder, Jugendliche und schutz- bzw. hilfebedürftige Erwachsene über ihre Rechte (z.B. bei Fotos). Dies tun wir situations- und altersgerecht (beispielsweise durch Aushänge oder indem wir das Thema in Gruppenstunden oder vor einer Veranstaltung, etc.) ansprechen.
Wenn wir mit Kindern, Jugendlichen und schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen über Messenger Dienste kommunizieren, tun wir dies ausschließlich im Rahmen unserer Arbeit, z.B. zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung von Veranstaltungen. Private Chats, Sprachnachrichten oder das Teilen privater Fotos unterlassen wir.
Eine Ausnahme stellt dar, wenn Kinder, Jugendliche oder schutz- bzw. hilfebedürftige Erwachsene, aus seelsorglichem Anlass auf diese Weise an uns herantreten. In diesem Fall besprechen wir gemeinsam mit der Person, wie die Kommunikation und Seelsorge weiter gestaltet werden soll. Dabei findet auch immer eine Aufklärung über Rechte und Gefahren (s.o.) statt.
Bei Gruppenchats (z.B. Messdienergruppe) in einem Messenger Dienst, bei denen wir Admin-Rechte haben, nehmen wir diese verantwortungsvoll, aufmerksam und allen Teilnehmenden gegenüber transparent wahr.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt, Sexismus oder Mobbing etc.

REGELUNG VON GESCHENKEN UND BEVORZUGUNGEN
Wir behandeln Kinder, Jugendliche bzw. schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene fair unter Beachtung ihrer individuellen Würde.
Wir nehmen keine Geschenke an, die uns gegeben werden, damit wir jemandem einen Vorteil gewähren.
Wenn wir jemandem etwas schenken, machen wir das transparent und nachvollziehbar. Geschenke oder Zuwendungen werden vom Team abgesprochen und nicht von Einzelpersonen vergeben. Wir schenken nicht, um Einzelne zu bevorzugen oder emotionale Abhängigkeiten zu erzeugen. Geschenke und Zuwendungen sind nicht an Bedingungen geknüpft und dienen nicht dazu, sich das Vertrauen von anvertrauten Menschen zu erschleichen.
Wert und Umfang eines Geschenkes sind der Situation angemessen. Wir vermeiden Bevorzugungen ebenso wie Diskriminierungen. „Prestigeträchtige Aufgaben“ oder „Dienste mit höherem Ansehen“ werden in einem rollieren-den System entsprechend der Fähigkeiten und Begabungen übertragen.


UMGANG MIT ANVERTRAUTER MACHT
Wir sind uns bewusst, dass wir als haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche Engagierte, eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung haben. Aus dieser Stellung erwachsen vielfältige Formen von Einfluss und Macht.
Dabei gibt es immer wieder Machtgefälle und Beziehungen, die nicht auf Augenhöhe stattfinden, z.B. bei jedem Kind, das einem Erwachsenen gegenübersteht.
In den Beziehungen, in denen wir die mächtigere Position einnehmen, sind wir für die achtsame und wertschätzende Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Das gilt besonders für die Gestaltung und Einhaltung der Grenzen (siehe Kapitel “Gestaltung von Nähe und Distanz“).
Wer in unserer Pfarrei eine Aufgabe oder Stellung (z.B. als Leiter/Leiterin) und die damit verbundene Macht übertragen bekommt, wird darauf vorbereitet, bei Bedarf begleitet bzw. bekommt Begleitung (z.B. Supervision) an-geboten.
Wir achten auf Rollenklarheit und -transparenz. Wir wirken so der Verschleierung von Macht, sowie der (u. a. spirituellen) Überhöhung der eigenen Funktion und Position entgegen.
Wir reflektieren regelmäßig Machtstrukturen und Rollverteilungen in unserer Pfarrei.
Wir gestalten Entscheidungen und Entscheidungsfindungsprozesse transparent.

  • HINWEIS:
    Umgang mit Übertretung des Verhaltenskodexes
    Abhängig davon, wie der Verhaltenskodex in Kraft gesetzt wurde, ist zu klären, wie bei einem Verstoß vorzugehen ist. Wurde er als Dienstanweisung vorgegeben, sind wie in allen Fällen von Nichteinhaltung der Dienstanweisung folgende Schritte zu definieren:
    → Welcher Grund liegt für den Verstoß vor?
    → Wann findet ein Gespräch darüber statt?
    → Wo und wie wird dieses Gespräch dokumentiert?
    Sollten Sie vermuten, dass Auffälligkeiten am Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters im Haupt- oder Ehrenamt auf den Verdacht von Übergriffigkeiten oder auf sexualisierte Gewalt hinweisen, sind Sie in jedem Fall und unabhängig vom Verhaltenskodex verpflichtet, die nächste zuständige Leitungsperson und die unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Trier zu benachrichtigen. Die Ausführungsbestimmungen für Intervention bei vermuteter sexualisierter Gewalt im Bistum Trier sind zu beachten und geben Handlungssicherheit.
  • HINWEIS:
    Wenn der Verhaltenskodex als Dienstanweisung für die Angestellten der Kirchengemeinde/des Kirchengemeindeverbandes gelten soll, dann sind hier die Verfahrensregeln nach MAVO zu beachten.
    Das deutsche Arbeitsrecht setzt zudem genaue Grenzen, was einem Arbeitnehmer/ einer Arbeitnehmerin auferlegt werden darf. Regelungen dürfen sich z. B. nur auf Tätigkeiten beziehen, die zum jeweiligen Dienstauftrag der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters gehören. Nicht auf seinen Privatbereich. Daher ist eine arbeitsrechtliche Prüfung des Verhaltenskodexes in diesem Fall nötig. Diese kann über die Fachstelle für Prävention gegen sexualisierte Gewalt veranlasst werden.
    Dies gilt vor allem, wenn ein Verhaltenskodex als Dienstvorschrift in Kraft gesetzt werden soll.
    Wichtig ist, dafür zu sorgen, dass der Verhaltenskodex bekannt ist und ver-standen wird. Er soll den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Ver-haltenssicherheit geben.


Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/2-verhaltenskodex

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3 Wir sind uns allerdings bewusst, dass Kinder/Jugendliche/Schutz- und Hilfe-bedürftige pädagogische Interventionen evtl. als massiven Druck erleben. Siehe dazu den Abschnitt „Pädagogische Interventionen“!

4 Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sind nicht in jeder Situation in der Lage, ihr Bedürfnis nach Distanz zu benennen oder durchzuset-zen. Für die Einhaltung der Distanz ist immer der/die Erwachsene verantwortlich!

Wir sorgen dafür, dass allen Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die in der Pfarrei an Veranstaltungen teilnehmen oder sich in unseren Räumen aufhalten, verschiedene Möglichkeiten des Feedbacks und der persönlichen und anonymen Beschwerde zur Verfügung stehen.
Beratungs- und Beschwerdestellen sind für uns ein unverzichtbares Element der Prävention.
Dadurch wollen wir sicherstellen, dass unsere Veranstaltungen dem Wohl aller dienen und die Räume so gestaltet sind, dass alle sich darin wohlfühlen.
Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sollen bei uns erfahren, dass sich jemand für ihre Anliegen interessiert und sich ihrer annimmt – sie werden sich dann auch im Fall sexualisierter Gewalt eher Hilfe holen.
Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und auch schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen auf Augenhöhe.
Wir kennen die Kinderrechte – und informieren Minderjährige über ihre Rechte (vgl. www.grenzenzeigen.de).
Wir sind uns der Macht gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfe-bedürftigen Erwachsenen bewusst; wir reflektieren sie und setzen sie zur Gestaltung einer respektvollen Beziehung ein (ggf. suchen wir uns externe Supervision). Wir vertrauen der Aufrichtigkeit von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Wir informieren Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, dass wir es ausdrücklich wünschen und wollen, dass sie Rückmeldung geben, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Wir machen bekannt, bei wem sich Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beschweren können und wer ihre Ansprechpersonen vor Ort oder extern sind.
Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und bearbeiten sie zeitnah. Im Falle einer Meldung oder eines Vorfalls ist vorgesehen, dass eine weitere Person des Vertrauens zur Beratung der weiteren Schritte hinzugezogen und ggfls. in weitere Schritte, z.B. Gespräche, miteinbezogen wird.

BESCHWERDEWEGE

Persönliche Aussprache
Bei Veranstaltungen, Gruppenstunden, Freizeiten, Projekten, Treffen zur Sakramentenvorbereitung etc. ist es bei uns immer möglich, dass Teilnehmende sich persönlich an die Leitung wenden; auch Eltern können das tun.
Wir als leitende Personen verpflichten uns, mit Kritik konstruktiv umzugehen und uns in Konfliktfällen auch selbst Rat und Hilfe zu holen.

Feedback
Am Ende jeder größeren Veranstaltung geben wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltung, Team, Unterbringung und Programm zu bewerten und Probleme anzusprechen. Die Leitung findet dafür altersgerechte Methoden.
Verantwortliche werten Veranstaltungen aus und besprechen den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.
Die Leitung achtet dabei auf die Einhaltung des Verhaltenskodex.

Schriftliche Beschwerde
Wir weisen darauf hin, dass Beschwerden, Kümmernisse, aber auch positives Feedback, ggf. auch anonym mitgeteilt werden können. Wir sichern zu, dass die Nachricht vertraulich behandelt wird und die Rückmeldung zeitnah erfolgt.
Es gibt auch die Möglichkeit, sich per E-Mail zu beschweren. Dazu ist auf der Homepage der Pfarrei eine Mailadresse eingestellt.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine schriftliche Beschwerde (auch anonym) ebenfalls über den Briefkasten des Pfarramtes Kastellaun, Adolph-Kolping-Platz 1, 56288 Kastellaun, eingereicht werden kann, dass anonyme Beschwerden jedoch eine Bearbeitung ggf. erschweren können.

Interventionsplan und Nachsorge
Beim Verdacht gegenüber einer ehrenamtlichen Person ist in erster Linie der leitende Pfarrer zuständig. Zusätzlich verweisen wir auf den Interventions-plan des Bistums Trier (www.bistum-trier.de/export/sites/portal/praeven-tion/ .galleries/dokumente/Interventionsplan_Bistum_Trier.pdf).

1. Wenn es um Grenzverletzungen geht: dann sind die Personen vor Ort zuständig. Hier geht es um das Einschreiten + Schutz der Betroffenen. Das Benennen und Ablehnen der Grenzverletzung und Anweisen/An-leiten, wie in Zukunft Verhalten aussehen kann, sind hier die Schritte.
2. Wenn es um den Verdacht oder die Meldung von einem sexuellen Übergriff geht auf Ebene der Pfarrei geht tritt unmittelbar ein Krisenstab zusammen:
Diesem Krisenstab gehören folgende Personen an:

  1. Der leitende Pfarrer
  2. Geschulte Person
  3. Eine Vertreterin der Lebensberatung Simmern


BERATUNGSWEGE
Ansprechpersonen in der Pfarrei

Pfarreileitung: 
Gemeindereferent Werner Wagner 
Telefon: 06762-7407  
Mail: werner.wagner@bistum-trier.de
Kath. Pfarramt Kastellaun Telefon: 06762-7407

Jede/r kann und darf sich bei einem ersten Verdacht beraten lassen, seine Beobachtungen miteilen und selbst vage Vermutungen aussprechen.

„geschulte Fachkraft Prävention“ (für die Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie)
Diakon Heribert Schmitz
Telefon: 06762 7019
Mail: Heribert.Schmitz@bgv-trier.de
Die geschulte Person übernimmt in unserer Pfarrei folgende Aufgaben (aus der Rahmenordnung) dazu nimmt sie auch regelmäßig an Fortbildungen teil (https://www.praevention.bistum-trier.de/schulungen/fachtag-praevention-auffri-schungsveranstaltung-past-raeume):
→ sie kann Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige über die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen informieren;
→ sie fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
→ sie unterstützt die Einrichtungsleitung bei der Erstellung und Umsetzung der institutionellen Schutzkonzepte;
→ sie hält das Thema Prävention in den Strukturen und Gremien der Ein-richtung lebendig;
→ sie berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventions-projekten und
→ Maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene aus Sicht der Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
→ sie benennt aus präventionspraktischer Perspektive Fort- und Weiter-bildungsbedarf;
→ sie ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragten des Bistums.

BERATUNG
Ansprechpersonen für das Bistum Trier
Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
ursula.trappe@bistum-trier.de
Telefon: 0151 50681592
Markus van der Vorst, Dipl.-Psychologe
markus.vandervorst@bistum-trier.de
Telefon: 0170 6093314
https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/hilfe-bei-sexualisierter-ge-walt/ansprechpersonen/index.html


Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entgegen
Wenn ein Betroffener bzw. sein gesetzlicher Vertreter über einen sexuellen Missbrauch informieren möchte, vereinbart eine der beauftragten Ansprechpersonen ein Gespräch, in dem sie den Betroffenen zunächst über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer externen Fachberatungsstelle, die anonym und unabhängig beraten kann.
Die Ansprechpersonen sind auf Wunsch behilflich bei der Antragstellung für Leistungen nach der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.

Pastoraler Raum Simmern
Lebensberatung Simmern, Gerbereistraße 4 55469 Simmern
Sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Telefon (0676) 4344


Externe Stellen
Notruf Simmern - Beratungsstelle für Jungen und Mädchen, die durch Ge-walt-erfahrungen und sexuelle Gewalt traumatisiert sind.
Telefon: 06761-7513
Notruf Simmern - Fachstelle für Frauen und Mädchen zum Thema sexuali-sierte Gewalt e.V..
Telefon: 06761-13636
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Informationen speziell für Kinder gibt es bei trau-dich.de
Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon)
Telefon: 0800 116 111 (kostenfrei und anonym)
das Kinder- und Jugendtelefon bietet auf seiner Webseite auch Online-Bera-tung an.
Nummer gegen Kummer „Elterntelefon“
Allgemeines Hilfeangebot für Erwachsene bei Sorgen und Fragen auch rund um das Thema Prävention.
Telefon: 0800 – 111 0 550 (kostenfrei & anonym)
Das Infotelefon der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Telefon: 0800 40 300 40 (anonym und kostenfrei)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: mit einer Übersicht über Beratungsstellen und Hilfsangeboten vor Ort
Zartbitter e.V.: Beratungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Jungen und
Mädchen
Wildwasser e.V.: Beratungsstelle bei sexueller Gewalt gegen Frauen u. Mädchen
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/3-beratungs-und-beschwerdewege/

Wir sorgen dafür, dass Verhaltenskodex und Schutzkonzept allen haupt- oder ehrenamtlich Engagierten bekannt sind. Dies gibt Verhaltenssicherheit.
Auch alle, die für die personellen Angelegenheiten verantwortlich sind und sich mit Personalangelegenheiten beschäftigen, werden in der Thematik Prävention sexualisierter Gewalt geschult.
Sofern wir Hausherr von Immobilien sind, erlassen wir für diese Einrichtung eine Hausordnung, die klarstellt, welches Verhalten von denen erwartet wird, die z.B. das Pfarrheim oder den Jugendraum, die Sakristei, die Pfarrbü-cherei oder das Pfarramt nutzen.
Außerdem hängen wir Flyer/Plakate aus, in denen z. B. über Ansprechpersonen oder Kinderrechte informiert wird.
Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/4-dienstanweisung-und-hausinterne-regelungen/

Nach der Erarbeitung und Implementierung des institutionellen Schutzkonzeptes gilt es, diesem Nachhaltigkeit zu geben. Wir verpflichten uns, dieses Konzept und seine Regelungen allen Mitgliedern der Pfarrei, besonders den Kindern, Jugendlichen und Eltern, in angemessener Weise bekannt zu machen und dauerhaft auf unserer Homepage über dieses Konzept, die Maßnahmen zur Prävention und die entsprechenden Ansprechpartner/-innen zu informieren.
Das beschlossene Konzept ist in allen Punkten regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen und weiterzuentwickeln.
Das Konzept wird zwingend bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt und bei strukturellen Wandlungen überprüft und ggf. angepasst.
Die Verantwortung dafür übernimmt der leitende Pfarrer, unter Beteiligung der geschulten Person und einer oder mehrerer weiteren Personen.

Im Rahmen dieser Überprüfungen wird ausgewertet,
→ ob sich Risiken geändert haben;
→ ob der Verhaltenskodex, die Beschwerde- und Beratungswege und die Regeln der Personalauswahl und -entwicklung im zurückliegenden Zeit-raum seit der letzten Überprüfung eingehalten wurden;
→ inwieweit eingegangene Beschwerden angemessen bearbeitet und dokumentiert wurden (hierfür ist der Beschwerdeordner durchzusehen);
→ ob die beschlossenen Vereinbarungen des institutionellen Schutzkonzeptes in allen Punkten noch aktuell und allen zugänglich sind, und
→ ob alle ins Konzept aufgenommenen Ansprechpartner/-innen weiterhin als solche zu Verfügung stehen bzw. stehen sollen.
→ Das institutionelle Schutzkonzept wird allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zusammen mit den Präventionsvorgaben des Bistums vor Aufnahme der Tätigkeit zur Kenntnis ausgehändigt und ggf. erläutert.
→ Die Kenntnisnahme wird dokumentiert.
→ Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie veröffentlicht; es liegt zudem in einer Druckausgabe an verschiedenen Stellen aus bzw. ist erreichbar oder an-derweitig einsehbar.
→ Bei hauptamtlich Mitarbeitenden werden die Unterlagen in den Personalakten gesammelt. Die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt durch den Pfarrer bei seinem Dienstvorgesetzten in Trier.
→ Bei neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sammelt die geschulte Fachkraft Prävention die Unterlagen. Die erweiterten Führungszeugnisse werden nur zur Kenntnis genommen, das wird dokumentiert.
→ Die Führungszeugnisse verbleiben bei den Antragstellern.

SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG UND SELBSTAUSKUNFT
(als Vorbild gilt die Rahmen-Selbstverpflichtungserklärung des Bistums Trier)
Die Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie bezieht mit ihrem haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eindeutig Position gegen sexualisierte Gewalt. Mit der Unterschrift der Selbst-Verpflichtungserklärung und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Selbstauskunft akzeptieren die Mitarbeitenden den Verhaltenskodex der Pfarrei und verpflichten sich, diesen verbindlich zu beachten und einzuhalten. Die Anerkennung des Verhaltenskodex und die Unterzeichnung dieser Selbstverpflichtungserklärung ist Voraussetzung für die berufliche und ehrenamtliche Mitarbeit im Kirchengemeindeverband.
Hiermit verpflichte ich
(Name)
mich zu einem grenzachtenden Umgang mit den mir anvertrauten Personen.

1. Ich unterstütze die mir anvertrauten Personen in ihrer Selbstbestimmung und Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
2. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Personen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham.
4. Ich bin mir meiner Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
5. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung in meinem Arbeitsumfeld bewusst wahrzunehmen und ggf. die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person einzuleiten. Dabei bin ich mir der Grenzen meiner Handlungsfähigkeiten bewusst und suche den Kontakt mit den von meinem Träger oder der Einrichtung benannten Person.
6. Ich kenne und akzeptiere den Verhaltenskodex zur Prävention von sexu-ellem Missbrauch in der Katholische Kirchengemeinde Kastellaun Heilige Familie. Ich bin informiert über die Verfahrenswege und die entsprechenden Ansprechpartner in der Pfarrei und im Bistum Trier.
7. Ich höre zu, wenn Kinder, Jugendliche oder hilfebedürftige Personen mir verständlich machen möchten, dass ihnen seelische, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird.
8. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt oder Misshandlung Minderjähriger oder Schutzbefohlener rechtskräftig verurteilt worden bin und insoweit auch kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzen bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamt-lichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.
Mit dieser Verpflichtungserklärung engagiere ich mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und jungen Er-wachsenen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Personen auszunutzen.

Ihre Ansprechpartner

Geschulte Fachkraft Prävention

Heribert Schmitz

Heribert Schmitz

Diakon
Pfarrei Kastellaun Heilige Familie
Adolph-Kolping-Platz 1
56288 Kastellaun
Mehr Informationen

Pfarreileitung

Werner Wagner

Werner Wagner

Gemeindereferent
Pfarrei Kastellaun Heilige Familie
Adolph-Kolping-Platz 1
56288 Kastellaun
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